Für alle Menschen mit Unterstützungsbedarf, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundteilhabegesetz haben, außer Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.
Miete und Lebenshaltungskosten werden im günstigsten Fall selbst erwirtschaftet, oder durch Sozialleistungen finanziert.
Die Assistenzleistungen sind individuelle Leistungen, auf die jeder bedarfsorientiert nach dem Bundesteilhabegesetzt Anspruch hat. Diese sollen als persönliches Budget dazu dienen, entweder selbst Personal einzustellen oder einen Dienst zu beauftragen, der die Assistenzleistungen erbringt. Eine weitere Idee ist, die Pflegegeldleistungen zusammen zu legen und damit die Hauswirtschaft und medizinische Leistungen aus einer Hand für alle vorzuhalten.
Sowie eine Wohnung oder ein Haus gefunden wurde, bzw. jemand, der extra für uns baut oder umbaut und uns etwas vermietet.
Und… sowie wir unsere Mitbewohner*innen gefunden haben, die zusammenwohnen wollen.
Du fragst uns, deine Eltern oder wenn du hast, deine rechtliche Betreuung. Dann treffen wir uns, erklären Dir alles und schauen, ob es passt.
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Dann melden Sie sich gerne bei uns!